Betriebliche Altersvorsorge: Wann sich die bAV lohnt
Die bAV wird gern als Selbstläufer verkauft: Steuern sparen, Sozialabgaben sparen, Arbeitgeber zahlt mit. Der Haken kommt später – und er entscheidet, ob sich das Ganze für dich rechnet.
Stand: August 2026 · Werte auf Basis der Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung 2026 (101.400 € im Jahr).
Das Wichtigste in Kürze
- Bei der Entgeltumwandlung zahlst du aus dem Bruttogehalt ein – das spart heute Steuern und Sozialabgaben.
- Steuerfrei sind 2026 bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze (rund 676 € im Monat), sozialabgabenfrei bis 4 % (rund 338 € im Monat).
- Dein Arbeitgeber muss mindestens 15 % Zuschuss zahlen, soweit er Sozialabgaben spart – viele zahlen freiwillig mehr.
- Der Haken: Auf die spätere Betriebsrente fallen Steuern und volle Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge an.
- Faustregel: Je höher der Arbeitgeberzuschuss, desto eher lohnt es sich. Bei nur 15 % lohnt der Vergleich mit einem eigenen ETF-Sparplan.
So funktioniert die Entgeltumwandlung
Ein Teil deines Bruttogehalts wandert direkt in einen Vorsorgevertrag, statt ausgezahlt zu werden. Weil dieser Teil nicht als Lohn gilt, fallen darauf weder Lohnsteuer noch Sozialabgaben an – dein Nettogehalt sinkt also weniger stark, als der eingezahlte Betrag vermuten lässt.
| Grenze 2026 | Betrag im Jahr | Im Monat |
|---|---|---|
| Steuerfrei (8 % der BBG) | rund 8.112 € | rund 676 € |
| Sozialabgabenfrei (4 % der BBG) | rund 4.056 € | rund 338 € |
Wichtig: Zwischen 4 % und 8 % sparst du zwar Steuern, aber keine Sozialabgaben mehr. Der attraktivste Bereich ist deshalb meist der bis 4 %.
Der Arbeitgeberzuschuss entscheidet
Seit 2022 sind Arbeitgeber verpflichtet, mindestens 15 % des umgewandelten Betrags zuzuschießen – als Ausgleich dafür, dass sie durch die Umwandlung Sozialabgaben sparen. Das ist die gesetzliche Untergrenze, keine Zielmarke.
- Zuschuss von 15 %: Der Vorteil ist real, aber überschaubar. Hier lohnt der ehrliche Vergleich mit einem eigenen ETF-Sparplan aus dem Netto.
- Zuschuss von 30 %, 50 % oder mehr: Jetzt wird es deutlich attraktiver – geschenktes Geld schlägt jede Renditeüberlegung.
- Voll arbeitgeberfinanzierte bAV: Immer mitnehmen. Hier zahlst du nichts und bekommst trotzdem eine Rente.
Frag deshalb konkret nach der Höhe des Zuschusses, bevor du unterschreibst. Diese eine Zahl ist wichtiger als jedes Produktdetail.
Der Haken: die nachgelagerte Besteuerung
Was du heute sparst, holt sich der Staat später zurück – und das gründlicher, als viele erwarten:
- Steuern: Die Betriebsrente ist im Ruhestand voll steuerpflichtig. Weil der Steuersatz im Alter meist niedriger ist, bleibt hier oft ein echter Vorteil.
- Kranken- und Pflegeversicherung: Gesetzlich Versicherte zahlen auf die Betriebsrente den vollen Beitrag – ohne Arbeitgeberanteil. Es gibt einen Freibetrag, oberhalb davon wird es spürbar. Das ist der Punkt, der die bAV am häufigsten unattraktiv macht.
- Niedrigere gesetzliche Rente: Weil du auf den umgewandelten Teil keine Rentenbeiträge zahlst, sammelst du weniger Rentenpunkte.
bAV oder eigener ETF-Sparplan?
| Betriebliche Altersvorsorge | Eigener ETF-Sparplan | |
|---|---|---|
| Einzahlung | aus dem Brutto, Zuschuss vom Arbeitgeber | aus dem Netto |
| Kosten | je nach Vertrag teils hoch | niedrig, ab etwa 0,2 % im Jahr |
| Flexibilität | gebunden bis zur Rente, Jobwechsel kompliziert | jederzeit anpassbar, kündbar, mitnehmbar |
| Auszahlung | Steuer plus voller KV/PV-Beitrag | nur Abgeltungsteuer auf Gewinne |
| Anlage | oft konservativ, Garantien kosten Rendite | frei wählbar |
Kurz: Die bAV punktet über den Zuschuss und die Steuerersparnis heute, der ETF-Sparplan über Kosten, Flexibilität und die günstigere Besteuerung später. Bei einem großzügigen Arbeitgeber gewinnt meist die bAV, bei der gesetzlichen Mindestlösung häufig der Sparplan.
Bevor du unterschreibst
- Zuschusshöhe erfragen – die wichtigste Zahl.
- Kosten des Vertrags prüfen: Abschluss- und Verwaltungskosten fressen sonst den Steuervorteil auf.
- Durchführungsweg klären: Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds – jeder hat eigene Regeln bei Jobwechsel.
- Garantien hinterfragen: Eine hohe Beitragsgarantie klingt sicher, drückt aber die Renditechance über Jahrzehnte erheblich.
- Reihenfolge einhalten: Erst Notgroschen und BU-Absicherung, dann langfristig binden.
Häufige Fragen
Was passiert bei einem Jobwechsel?
Du kannst den Vertrag beitragsfrei stellen, privat weiterzahlen oder – wenn der neue Arbeitgeber mitspielt – übertragen. Ein voller Anbieterwechsel ist oft schwierig und mit Kosten verbunden. Wer häufige Wechsel erwartet, sollte das bei der Entscheidung mitbedenken.
Kann ich mir die bAV auf einen Schlag auszahlen lassen?
Viele Verträge erlauben eine Kapitalauszahlung statt lebenslanger Rente. Steuerlich kann das ungünstig sein, weil der gesamte Betrag in einem Jahr versteuert wird – die Fünftelregelung mildert das nur teilweise ab. Rechne beide Varianten durch, bevor du dich festlegst.
Lohnt sich die bAV bei niedrigem Einkommen?
Vorsicht: Wer wenig verdient, senkt durch die Umwandlung auch seine gesetzliche Rente und andere lohnabhängige Leistungen wie Arbeitslosen- oder Elterngeld. Für Geringverdiener gibt es zwar spezielle Förderungen über den Arbeitgeber, doch die allgemeine Entgeltumwandlung ist hier oft nicht die beste Wahl.
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