Abgeltungssteuer-Rechner: Was vom Gewinn übrig bleibt

25 Prozent klingt nach einer klaren Zahl – ist es aber nicht. Zwischen Teilfreistellung, Pauschbetrag und Kirchensteuer liegt die tatsächliche Belastung oft deutlich darunter.

Stand: August 2026 · Steuerliche Regelungen können sich ändern.

Abgeltungssteuer-Rechner

Steuer gesamt: · dir bleiben: · effektiv:

Enthält Abgeltungsteuer, Solidaritätszuschlag und optional Kirchensteuer. Bei Kirchensteuer wird die gesetzlich vorgesehene Ermäßigung berücksichtigt, sodass der Gesamtsatz unter 25 % + Kirchensteuer liegt.

Wie sich die Steuer zusammensetzt

Auf Kapitalerträge fallen drei Posten an, die zusammen die Abgeltungsteuer ergeben:

Bei Kirchensteuer greift eine Besonderheit: Sie mindert die Bemessungsgrundlage der Kapitalertragsteuer selbst, weshalb der Gesamtsatz nicht einfach addiert wird. Der Rechner bildet das korrekt ab.

Die drei Hebel, die deine Steuer senken

HebelWirkung
Sparer-Pauschbetrag1.000 € Erträge pro Jahr steuerfrei (2.000 € bei Paaren) – aber nur mit gestelltem Freistellungsauftrag
TeilfreistellungBei Aktienfonds sind 30 % der Erträge von vornherein steuerfrei, bei Mischfonds 15 %
VerlustverrechnungRealisierte Verluste mindern den steuerpflichtigen Gewinn – automatisch über den Verlusttopf des Brokers

Zusammengenommen erklären diese drei, warum die tatsächliche Belastung bei einem ETF-Depot selten die vollen 26,4 % erreicht. Bei 5.000 € Gewinn aus einem Aktien-ETF mit ausgeschöpftem Pauschbetrag landet man effektiv eher bei rund 13 %.

Wann sich die Anlage KAP lohnt

Deutsche Broker führen die Steuer automatisch ab – du musst nichts erklären. Freiwillig lohnt sich die Anlage KAP in der Steuererklärung trotzdem in vier Fällen:

Häufige Fragen

Gilt die Abgeltungsteuer auch für Tagesgeld-Zinsen?

Ja, Zinsen sind Kapitalerträge wie Kursgewinne. Allerdings ohne Teilfreistellung – die gibt es nur bei Fonds. Bei Tagesgeld und Festgeld werden also die vollen 26,375 % auf alles fällig, was über dem Pauschbetrag liegt.

Was ist die Günstigerprüfung?

Wenn dein persönlicher Einkommensteuersatz unter 25 % liegt – etwa als Studierende oder in Elternzeit – kannst du in der Steuererklärung beantragen, dass Kapitalerträge stattdessen mit deinem niedrigeren Satz besteuert werden. Das Finanzamt prüft automatisch, was günstiger ist, und erstattet die Differenz.

Muss ich Steuern zahlen, wenn ich nicht verkaufe?

Bei Kursgewinnen nein – die werden erst beim Verkauf fällig. Bei thesaurierenden Fonds fällt allerdings jährlich die Vorabpauschale an, die aber meist vom Pauschbetrag gedeckt und beim späteren Verkauf angerechnet wird.

Steuer vermeiden statt berechnen

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