ETF verkaufen: Wann, wie – und was das Finanzamt will
Über das Kaufen wird viel geschrieben, über das Verkaufen wenig. Dabei entscheidet sich hier, wie viel von deiner Rendite tatsächlich bei dir ankommt.
Stand: August 2026 · Steuerliche Regelungen können sich ändern.
Das Wichtigste in Kürze
- Auf Verkaufsgewinne fallen rund 26,4 % Abgeltungsteuer an – bei Aktien-ETFs dank Teilfreistellung nur auf 70 % des Gewinns.
- Verkauft wird nach dem FIFO-Prinzip: Die zuerst gekauften Anteile gehen zuerst raus – also die mit dem meist höchsten Gewinn.
- Dein Sparer-Pauschbetrag gilt auch hier: Bis 1.000 € Gewinn pro Jahr bleiben steuerfrei.
- Bereits gezahlte Steuer auf die Vorabpauschale wird beim Verkauf angerechnet – du zahlst nicht doppelt.
- Der beste Verkaufsgrund ist ein geplanter: Zielerreichung oder Entnahme – nicht Angst vor fallenden Kursen.
Wann ein Verkauf sinnvoll ist – und wann nicht
| Situation | Bewertung |
|---|---|
| Das Sparziel ist erreicht, das Geld wird gebraucht | Genau dafür hast du investiert – verkaufen. |
| Die Entnahmephase beginnt | Planmäßig, am besten in Tranchen statt auf einmal. |
| Umschichten Richtung Sicherheit vor dem Zieltermin | Sinnvoll: je näher das Ziel, desto weniger Schwankung. |
| Die Kurse fallen, du hältst es nicht aus | Der teuerste Verkaufsgrund. Erst der Verkauf macht den Verlust echt. |
| Ein anderer ETF sieht gerade besser aus | Kostet Steuern und meist Rendite – der Vergangenheit hinterherkaufen lohnt selten. |
So wird der Gewinn besteuert
Steuerpflichtig ist nur der Gewinn, also Verkaufserlös minus Kaufpreis. Bei einem Aktien-ETF (Aktienquote mindestens 51 %) greift die Teilfreistellung von 30 %: Nur 70 % des Gewinns landen überhaupt in der Steuerberechnung. Darauf fallen dann 25 % Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag an, zusammen 26,375 %, gegebenenfalls plus Kirchensteuer.
Ein Beispiel: 10.000 € Gewinn bei einem Aktien-ETF. Nach Teilfreistellung sind 7.000 € steuerpflichtig, davon 26,375 % ergibt rund 1.846 € Steuer – effektiv also gut 18 % des Gewinns statt 26,4 %. Mit ausgeschöpftem Sparer-Pauschbetrag wird es noch etwas weniger.
FIFO: Warum die Reihenfolge zählt
Verkaufst du nur einen Teil deiner Anteile, entscheidet nicht der Broker und nicht du, welche rausgehen – es gilt First In, First Out: Die ältesten Anteile werden zuerst verkauft. Bei einem über Jahre laufenden Sparplan sind das genau die mit den größten Kursgewinnen und damit der höchsten Steuerlast.
Ein Teilverkauf ist deshalb steuerlich meist teurer, als der Depotanteil vermuten lässt. Wer das umgehen will, kann Sparpläne bewusst auf mehrere Depots verteilen – für die meisten ist das aber mehr Aufwand, als es bringt.
Vier Wege, unnötige Steuern zu vermeiden
- Freistellungsauftrag prüfen: Ohne ihn zahlst du ab dem ersten Euro Gewinn. Details im Freistellungsauftrag-Ratgeber.
- Gewinne über Jahre strecken: Wer 2.000 € Gewinn realisieren will, verkauft besser in zwei Jahresscheiben à 1.000 € – dann greift zweimal der Pauschbetrag.
- Verluste gegenrechnen: Realisierte Verluste aus anderen Wertpapieren mindern den steuerpflichtigen Gewinn. Der Broker führt dafür automatisch einen Verlusttopf.
- Nicht verkaufen, was du nicht brauchst: Jeder nicht realisierte Gewinn arbeitet steuerfrei weiter. Das ist der einfachste Steuertrick überhaupt.
So läuft der Verkauf praktisch ab
- Position im Depot wählen und „Verkaufen" auswählen – Stückzahl oder Betrag angeben.
- Handelsplatz und Zeitpunkt: Zu regulären Börsenzeiten verkaufen, nicht abends oder am Wochenende – dann sind die Spannen zwischen An- und Verkaufskurs größer.
- Limit setzen statt „billigst": So verkaufst du nicht versehentlich in einen kurzen Kursrutsch hinein.
- Abrechnung prüfen: Der Broker weist Steuer und angerechnete Vorabpauschale aus. Das Geld landet nach zwei Bankarbeitstagen auf dem Verrechnungskonto.
Häufige Fragen
Zahle ich doppelt, wenn ich schon Vorabpauschale gezahlt habe?
Nein. Die über die Jahre versteuerten Vorabpauschalen werden beim Verkauf vom Gewinn abgezogen – der Broker rechnet das automatisch an. Das ist genau der Sinn der Konstruktion: Die Steuer wird vorgezogen, nicht zusätzlich erhoben.
Was ist, wenn ich mit Verlust verkaufe?
Der Verlust wandert in deinen Verlusttopf beim Broker und wird automatisch mit künftigen Gewinnen verrechnet – auch über Jahre hinweg. Hast du Depots bei mehreren Brokern, brauchst du für die Verrechnung eine Verlustbescheinigung, die du bis zum 15. Dezember beantragen musst.
Muss ich den Verkauf in der Steuererklärung angeben?
Bei einem deutschen Broker in der Regel nicht – er führt die Steuer automatisch ab. Die Anlage KAP lohnt sich trotzdem, wenn du Verluste zwischen Brokern verrechnen willst, deinen Pauschbetrag nicht ausgeschöpft hast oder dein persönlicher Steuersatz unter 25 % liegt. Bei ausländischen Brokern ist die Angabe Pflicht.
Rechne vorher aus, wie lange dein Kapital trägt.