ETF verkaufen: Wann, wie – und was das Finanzamt will

Über das Kaufen wird viel geschrieben, über das Verkaufen wenig. Dabei entscheidet sich hier, wie viel von deiner Rendite tatsächlich bei dir ankommt.

Stand: August 2026 · Steuerliche Regelungen können sich ändern.

Das Wichtigste in Kürze

Wann ein Verkauf sinnvoll ist – und wann nicht

SituationBewertung
Das Sparziel ist erreicht, das Geld wird gebrauchtGenau dafür hast du investiert – verkaufen.
Die Entnahmephase beginntPlanmäßig, am besten in Tranchen statt auf einmal.
Umschichten Richtung Sicherheit vor dem ZielterminSinnvoll: je näher das Ziel, desto weniger Schwankung.
Die Kurse fallen, du hältst es nicht ausDer teuerste Verkaufsgrund. Erst der Verkauf macht den Verlust echt.
Ein anderer ETF sieht gerade besser ausKostet Steuern und meist Rendite – der Vergangenheit hinterherkaufen lohnt selten.

So wird der Gewinn besteuert

Steuerpflichtig ist nur der Gewinn, also Verkaufserlös minus Kaufpreis. Bei einem Aktien-ETF (Aktienquote mindestens 51 %) greift die Teilfreistellung von 30 %: Nur 70 % des Gewinns landen überhaupt in der Steuerberechnung. Darauf fallen dann 25 % Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag an, zusammen 26,375 %, gegebenenfalls plus Kirchensteuer.

Ein Beispiel: 10.000 € Gewinn bei einem Aktien-ETF. Nach Teilfreistellung sind 7.000 € steuerpflichtig, davon 26,375 % ergibt rund 1.846 € Steuer – effektiv also gut 18 % des Gewinns statt 26,4 %. Mit ausgeschöpftem Sparer-Pauschbetrag wird es noch etwas weniger.

FIFO: Warum die Reihenfolge zählt

Verkaufst du nur einen Teil deiner Anteile, entscheidet nicht der Broker und nicht du, welche rausgehen – es gilt First In, First Out: Die ältesten Anteile werden zuerst verkauft. Bei einem über Jahre laufenden Sparplan sind das genau die mit den größten Kursgewinnen und damit der höchsten Steuerlast.

Ein Teilverkauf ist deshalb steuerlich meist teurer, als der Depotanteil vermuten lässt. Wer das umgehen will, kann Sparpläne bewusst auf mehrere Depots verteilen – für die meisten ist das aber mehr Aufwand, als es bringt.

Vier Wege, unnötige Steuern zu vermeiden

So läuft der Verkauf praktisch ab

  1. Position im Depot wählen und „Verkaufen" auswählen – Stückzahl oder Betrag angeben.
  2. Handelsplatz und Zeitpunkt: Zu regulären Börsenzeiten verkaufen, nicht abends oder am Wochenende – dann sind die Spannen zwischen An- und Verkaufskurs größer.
  3. Limit setzen statt „billigst": So verkaufst du nicht versehentlich in einen kurzen Kursrutsch hinein.
  4. Abrechnung prüfen: Der Broker weist Steuer und angerechnete Vorabpauschale aus. Das Geld landet nach zwei Bankarbeitstagen auf dem Verrechnungskonto.

Häufige Fragen

Zahle ich doppelt, wenn ich schon Vorabpauschale gezahlt habe?

Nein. Die über die Jahre versteuerten Vorabpauschalen werden beim Verkauf vom Gewinn abgezogen – der Broker rechnet das automatisch an. Das ist genau der Sinn der Konstruktion: Die Steuer wird vorgezogen, nicht zusätzlich erhoben.

Was ist, wenn ich mit Verlust verkaufe?

Der Verlust wandert in deinen Verlusttopf beim Broker und wird automatisch mit künftigen Gewinnen verrechnet – auch über Jahre hinweg. Hast du Depots bei mehreren Brokern, brauchst du für die Verrechnung eine Verlustbescheinigung, die du bis zum 15. Dezember beantragen musst.

Muss ich den Verkauf in der Steuererklärung angeben?

Bei einem deutschen Broker in der Regel nicht – er führt die Steuer automatisch ab. Die Anlage KAP lohnt sich trotzdem, wenn du Verluste zwischen Brokern verrechnen willst, deinen Pauschbetrag nicht ausgeschöpft hast oder dein persönlicher Steuersatz unter 25 % liegt. Bei ausländischen Brokern ist die Angabe Pflicht.

Verkaufen, um zu entnehmen?

Rechne vorher aus, wie lange dein Kapital trägt.

Zum Entnahmerechner