Vorabpauschale: Warum der Broker im Januar Steuern abbucht

Jedes Frühjahr dieselbe Überraschung: Vom Verrechnungskonto verschwindet plötzlich Geld, obwohl nichts verkauft wurde. Das ist die Vorabpauschale – und sie ist deutlich harmloser, als sie wirkt.

Stand: August 2026 · Der Basiszins wird jährlich vom Bundesfinanzministerium festgelegt – prüfe den aktuellen Wert, bevor du rechnest.

Das Wichtigste in Kürze

Warum es die Vorabpauschale überhaupt gibt

Bei einem ausschüttenden ETF bekommst du jedes Jahr Geld aufs Konto – und der Staat kassiert direkt mit. Bei einem thesaurierenden ETF passiert jahrzehntelang keine Auszahlung; ohne Gegenmaßnahme müsste das Finanzamt bis zum Verkauf warten, womöglich 30 Jahre. Genau diese Lücke schließt die Vorabpauschale seit der Investmentsteuerreform 2018.

So wird gerechnet

Die Formel wirkt sperrig, besteht aber nur aus vier Schritten:

  1. Basisertrag = Fondswert am Jahresanfang × Basiszins × 0,7
  2. Vorabpauschale = Basisertrag, aber höchstens die tatsächliche Wertsteigerung des Jahres (bei Ausschüttungen werden diese abgezogen)
  3. Teilfreistellung: Bei Aktien-ETFs sind 30 % davon steuerfrei – es bleiben 70 %
  4. Steuer = 26,375 % auf den Rest, soweit dein Sparer-Pauschbetrag schon verbraucht ist

Vorabpauschalen-Rechner

%

Vorabpauschale: · steuerpflichtig davon: · tatsächliche Steuer:

Gerechnet für einen thesaurierenden Aktien-ETF (30 % Teilfreistellung), mit 26,375 % Abgeltungsteuer und Soli, ohne Kirchensteuer. Ausschüttungen mindern die Vorabpauschale zusätzlich.

Warum die Beträge so klein sind

Im Beispiel oben: 20.000 € Depotwert ergeben einen Basisertrag von 350 €, nach Teilfreistellung 245 € steuerpflichtig – vollständig vom Pauschbetrag gedeckt, Steuer null. Erst bei einem sechsstelligen Depot oder einem bereits ausgeschöpften Pauschbetrag wird überhaupt etwas abgebucht, und selbst dann reden wir meist über zwei- bis dreistellige Beträge.

Zwei Punkte machen die Vorabpauschale zusätzlich harmlos: Sie ist gedeckelt auf die tatsächliche Wertsteigerung – in einem schlechten Börsenjahr fällt sie ganz weg. Und sie wird beim späteren Verkauf angerechnet, ist also kein zusätzlicher Kostenblock, sondern eine Vorauszahlung.

Was du praktisch tun solltest

Häufige Fragen

Fällt die Vorabpauschale auch bei ausschüttenden ETFs an?

Nur teilweise: Ausschüttungen werden vom Basisertrag abgezogen. Schüttet dein ETF genug aus, bleibt keine Vorabpauschale übrig – deshalb betrifft das Thema fast ausschließlich thesaurierende Fonds.

Was passiert, wenn mein Verrechnungskonto nicht gedeckt ist?

Das hängt vom Broker ab: Manche ziehen vom hinterlegten Girokonto ein, manche stellen die Position glatt, manche buchen ins Soll und berechnen Zinsen. Am einfachsten ist es, im Januar schlicht ein paar hundert Euro Guthaben liegen zu lassen – dann erledigt sich die Frage.

Muss ich die Vorabpauschale in der Steuererklärung angeben?

Bei einem deutschen Broker nicht – er berechnet und führt sie automatisch ab. Bei ausländischen Brokern musst du sie selbst über die Anlage KAP erklären, weil dort kein automatischer Steuerabzug stattfindet.

Pauschbetrag noch nicht verteilt?

Der Freistellungsauftrag macht die Vorabpauschale meist zu null.

Zum Freistellungsauftrag