Riester und Rürup: Lohnt sich das heute noch?

Zwei staatlich geförderte Verträge mit gemischtem Ruf. Beide können sich rechnen – aber nur für klar umrissene Gruppen. Diese Seite sagt, für welche.

Stand: August 2026 · Zulagen und Höchstbeträge werden politisch festgelegt und können sich ändern.

Das Wichtigste in Kürze

Riester: Rechnen mit Zulagen

Der Riester-Vorteil steckt nicht in der Rendite des Vertrags, sondern in der staatlichen Förderung. Und die hängt fast vollständig an einer Frage: Hast du Kinder?

ZulageBetrag pro Jahr
Grundzulage175 €
Kinderzulage (Kind ab Geburtsjahr 2008)300 € je Kind
Kinderzulage (Kind vor 2008 geboren)185 € je Kind
Berufseinsteiger-Bonus (einmalig, unter 25)200 €

Eine Familie mit zwei jüngeren Kindern kommt so auf 775 € Zulagen im Jahr – bei einem Eigenbeitrag, der oft deutlich darunter liegt. Das ist schwer zu schlagen. Ein kinderloser Single mit 175 € Zulage steht dagegen ganz anders da: Hier entscheidet allein, ob der Steuervorteil die Vertragskosten übersteigt.

Zusätzlich prüft das Finanzamt automatisch, ob der Sonderausgabenabzug von bis zu 2.100 € günstiger ist als die Zulagen – du bekommst immer die bessere Variante.

Rürup: Rechnen mit Steuern

Die Basisrente – so der offizielle Name – funktioniert umgekehrt: keine Zulagen, dafür ein hoher Sonderausgabenabzug von bis zu 30.826 € pro Person im Jahr (doppelt bei Zusammenveranlagung). Je höher dein persönlicher Steuersatz, desto größer die Ersparnis.

Deshalb ist Rürup vor allem für zwei Gruppen interessant: Selbstständige ohne gesetzliche Rentenversicherung, die sonst kaum geförderte Wege haben, und Gutverdiener im hohen Steuersatz. Bei einem mittleren Einkommen fällt der Vorteil dagegen bescheiden aus – zu bescheiden für die Nachteile.

Die Nachteile, die beide teilen

Wer profitiert – und wer eher nicht

SituationEinschätzung
Familie mit mehreren Kindern, mittleres EinkommenRiester kann sich klar rechnen – Zulagen prüfen
Selbstständige ohne gesetzliche Rente, hohes EinkommenRürup ist einer der wenigen geförderten Wege
Gutverdiener mit hohem GrenzsteuersatzRürup kann als Ergänzung sinnvoll sein
Kinderloser Single, mittleres EinkommenMeist besser: eigener ETF-Sparplan
Wer Flexibilität brauchtBeide Verträge passen nicht

Du hast schon einen Vertrag – was tun?

Nicht vorschnell kündigen. Bei einer Riester-Kündigung müssen erhaltene Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden, und Abschlusskosten sind ohnehin bereits bezahlt. Rürup lässt sich gar nicht kündigen, nur beitragsfrei stellen. Sinnvolle Schritte in dieser Reihenfolge:

  1. Kosten und Wertentwicklung prüfen – die jährliche Standmitteilung nennt beides.
  2. Beitragsfreistellung erwägen, statt zu kündigen: Der Vertrag ruht, das bisher Angesparte bleibt.
  3. Anbieterwechsel prüfen, wenn der Vertrag teuer ist – bei Riester ist ein Wechsel grundsätzlich möglich.
  4. Unabhängig bewerten lassen: Verbraucherzentralen und Honorarberater prüfen Altverträge, ohne am Neuabschluss zu verdienen.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Riester und Rürup?

Riester fördert über Zulagen und richtet sich an Angestellte und deren Ehepartner; Rürup fördert über den Steuerabzug und ist auch für Selbstständige offen. Riester erlaubt eine Teilkapitalauszahlung von 30 % zu Rentenbeginn, Rürup gar keine. Die Riester-Förderung wirkt besonders bei Kindern, die Rürup-Förderung besonders bei hohem Steuersatz.

Kann ich Riester für eine Immobilie nutzen?

Ja, über „Wohn-Riester": Das angesparte Kapital darf für den Kauf oder die Tilgung selbst genutzten Wohneigentums eingesetzt werden. Achtung beim Wohnförderkonto – die Förderung wird im Alter nachversteuert, obwohl kein Geld fließt. Wer eine Baufinanzierung plant, sollte das durchrechnen lassen.

Reicht ein ETF-Sparplan statt dieser Verträge?

Für viele ja: niedrigere Kosten, volle Flexibilität und im Alter nur Abgeltungsteuer auf die Gewinne statt voller Besteuerung. Was er nicht bietet, sind Zulagen, ein hoher Steuerabzug und die lebenslange Rentengarantie. Wer die Förderung sicher bekommt – vor allem Familien –, sollte sie nicht leichtfertig liegen lassen.

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