Junior-Depot: Sparen für Kinder – mit 18 Jahren Vorsprung
Kein Anleger hat so viel Zeit wie ein Neugeborenes. Wer für sein Kind früh einen ETF-Sparplan startet, lässt den Zinseszins fast zwei Jahrzehnte arbeiten – und kann dabei sogar Steuern sparen.
Stand: August 2026
Das Wichtigste in Kürze
- Schon 25 € im Monat werden bei 6 % Rendite über 18 Jahre zu rund 9.700 € – aus nur 5.400 € Einzahlungen.
- Ein Junior-Depot läuft auf den Namen des Kindes: Es hat einen eigenen Sparer-Pauschbetrag von 1.000 € pro Jahr.
- Wichtig zu wissen: Das Geld gehört rechtlich dem Kind – mit 18 verfügt es allein darüber.
- Alternativ sparst du in deinem eigenen Depot für das Kind: weniger Steuervorteil, volle Kontrolle.
- Die Eröffnung machen beide Sorgeberechtigten gemeinsam – mit Geburtsurkunde und Steuer-ID des Kindes.
Warum sich früh anfangen doppelt lohnt
Zeit ist beim Investieren der größte Hebel – und ein Kind hat davon am meisten. Bei 18 Jahren Laufzeit stammen bei üblichen Aktienmarktrenditen fast die Hälfte des Endbetrags aus Zinsen und Zinseszins, nicht aus Einzahlungen. Rechne dein eigenes Szenario im Zinseszinsrechner durch – zum Beispiel mit dem Kindergeld-Anteil, den ihr entbehren könnt.
Junior-Depot oder eigenes Depot der Eltern?
| Junior-Depot (Name des Kindes) | Eltern-Depot | |
|---|---|---|
| Steuern | Eigener Sparer-Pauschbetrag (1.000 €/Jahr), bei geringen Einkünften zusätzlich NV-Bescheinigung möglich | Erträge zählen zum Pauschbetrag der Eltern |
| Eigentum | Gehört dem Kind – mit 18 volle Verfügung | Gehört den Eltern – ihr entscheidet über die Übergabe |
| Zugriff der Eltern | Nur im Interesse des Kindes erlaubt | Jederzeit frei |
| BAföG später | Vermögen des Kindes wird oberhalb des Freibetrags angerechnet | Zählt nicht zum Vermögen des Kindes |
Kurz gesagt: Das Junior-Depot ist steuerlich attraktiver, das Eltern-Depot gibt dir die Kontrolle. Beides ist legitim – entscheidend ist, dass überhaupt gespart wird.
So eröffnest du ein Junior-Depot
- Broker wählen: Viele Direktbanken und Neobroker bieten kostenlose Junior-Depots – die Kriterien sind dieselben wie im Depot-Vergleich.
- Gemeinsam beantragen: Beide Sorgeberechtigten legitimieren sich (Video- oder Post-Ident); dazu kommen Geburtsurkunde und Steuer-ID des Kindes.
- Sparplan einrichten: Ein weltweit gestreuter Aktien-ETF per Sparplan reicht völlig – die Laufzeit erledigt den Rest.
- Freistellungsauftrag stellen: Mit der Steuer-ID des Kindes, damit sein eigener Pauschbetrag genutzt wird.
Häufige Fragen
Dürfen Großeltern und Paten einzahlen?
Ja – jeder kann auf das Junior-Depot überweisen oder eigene Sparpläne zugunsten des Kindes anlegen lassen. Schenkungen an Kinder sind mit hohen Freibeträgen versehen (400.000 € pro Elternteil, 200.000 € pro Großelternteil innerhalb von 10 Jahren) – bei üblichen Sparraten spielt Schenkungsteuer keine Rolle.
Was, wenn das Kind mit 18 alles auf den Kopf haut?
Das Risiko ist real: Ab dem 18. Geburtstag gehört das Depot allein dem Kind. Wer das nicht möchte, spart im eigenen Depot und übergibt später schrittweise. Die beste Versicherung ist aber, das Kind früh an das Thema heranzuführen – wer versteht, was da über Jahre gewachsen ist, verkauft seltener kopflos.
Schadet das Depot später beim BAföG?
Eigenes Vermögen des Kindes wird beim BAföG oberhalb des Freibetrags angerechnet und kann den Anspruch mindern. Wer das absehen kann, wägt zwischen Steuervorteil heute und BAföG-Anspruch später ab – oder nutzt das Eltern-Depot.
Sparrate und Laufzeit einfach durchrechnen.